Unternehmenskrisen sind erfahrungsgemäß Konjunkturnachläufer. Aufgrund der Banken- und Wirtschaftskrise hält der Sanierungsbedarf unvermindert an. Ein einheitliches, länderübergreifendes Sanierungsmodell, das der globalen Vernetzung vieler Unternehmen entspricht, existiert jedoch nicht. In jedem Land bestehen unterschiedliche Sanierungsstandards und -reglements. In Österreich wurde am 1.7.2010 das, neben dem vorgerichtlichen Sanierungsverfahren schon seit langem bestehende, auf Sanierung ausgerichtete Ausgleichsverfahren durch das Sanierungs- und Konkursverfahren der novellierten Insolvenzordnung abgelöst. In Deutschland hat der Gesetzgeber in Reaktion auf die Finanzmarktkrise mit dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz vom 9.12.2010 erstmals die Unternehmenssanierung gesetzlich geregelt, wenn auch beschränkt auf Kreditinstitute. Anfang 2011 hat er dann ein eigenständiges gerichtliches Sanierungsverfahren in der Insolvenz auf den Weg gebracht, das für alle Unternehmen gelten soll. Nach dessen Inkrafttreten am 1.3.2012 soll möglicherweise in einem weiteren Schritt das vorgerichtliche Sanierungsverfahren geregelt werden. Ein Überblick über die aktuelle Situation in Deutschland ist vor allem für österreichische Kreditinstitute, die auch in Deutschland tätig sind, von Bedeutung.