§ 1360 ABGB
§ 502 ZPO.
Die Frage, ob ein Gläubiger im Rahmen seiner Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Bürgen alle Vorkehrungen getroffen hat, um den Rückgriffsanspruch des Bürgen zu sichern, und daher insb Sicherheiten, die bei Zahlung auf den Bürgen übergehen, nicht aufgegeben hat, ist eine grundsätzlich nicht revisible Einzelfallsfrage.