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BaFin veröffentlicht Merkblatt zu Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Gesetz

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2012, 339 Heft 6 v. 1.6.2012

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ein Merkblatt zur Einführung des § 25i dKWG durch das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GwOptG) veröffentlicht. § 25i KdWG führt besondere Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft ein, die Bezug auf die speziellen Geldwäscherisiken bei diesem Produkt nehmen.

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