Die FMA veröffentlichte am 26.4.2012 ein "Rundschreiben zum Geldwäschebeauftragten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung". Das vorliegende Rundschreiben behandelt die organisatorische Eingliederung des Geldwäschebeauftragten (GWB) im Unternehmen, seine Aufgaben und Kompetenzen, die Vereinbarkeit verschiedener Funktionen sowie die Auslagerung der Position beziehungsweise einzelner Aufgaben des GWB. Es wurde auf Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF) erstellt und richtet sich an alle österreichischen Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Versicherungsunternehmen sowie an in Österreich tätige Unternehmen aus EWR-Mitgliedstaaten.