Art 88 Abs 3 EG
- Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die einem Kreditgeber in Form einer Bürgschaft gewährt wird, um ihm zu ermöglichen, einem Kreditnehmer einen Kredit zu geben - Verletzung der Verfahrensvorschriften - Verpflichtung zur Rückforderung - Nichtigkeit - Befugnisse des nationalen Gerichts;