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Zur Haftung für mangelhafte Anlageberatung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2012/1805ÖBA 2012, 323 Heft 5 v. 1.5.2012

§§ 1295, 1304, 1323 ABGB.

Ein Anspruch auf Naturalrestitution durch Rückübertragung des Finanzprodukts Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises besteht auch gegenüber dem Anlageberater, von dem die Finanzprodukte nicht erworben wurden. Ist der Anleger aber nur Treugeber einer Kommanditbeteiligung, besteht zwischen ihm und der Kommanditgesellschaft keine Rechtsbeziehung, sodass er selbst das Finanzprodukt nicht rückübertragen kann.

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