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Wiederholungsgefahr nach § 28 KSchG bei Finanzierungsleasing-AGB.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2012/1797ÖBA 2012, 249 Heft 4 v. 1.4.2012

§ 38 BWG

§§ 6, 12, 25c, 28 KSchG.

Eine Unterlassungserklärung, mit der sich der Abgemahnte erst rund 2 ½ Monate später als gefordert zur Zahlung der Konventionalstrafe verpflichtet, beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht.

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