vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum notwendigen Inhalt der schriftlichen Bürgschaftserklärung

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2012/1788ÖBA 2012, 184 Heft 3 v. 1.3.2012

§§ 914, 1346, 1353 ABGB

§ 502 ZPO.

Eine schriftliche Bürgschaftserklärung muss nicht den vollen Inhalt der Bürgschaftshaftung angeben, es reichen die wesentlichen Merkmale. Das zentrale Merkmal der Bürgschaftsverpflichtung ist der rechtsgeschäftliche Wille, persönlich für eine fremde Schuld einzustehen. Hierdurch unterscheidet sich die Bürgschaft von einer bloßen Verwendungszusage oder einer Absichtserklärung. Ob eine Erklärung dieser Anforderung genügt, ist eine grundsätzlich nicht revisible Frage des Einzelfalls.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!