Artikel 21 Abs 5 der Verordnung (EG) 513/2011 (Ratingagenturen-Verordnung) sieht vor, dass die ESMA über die Anwendung der Verordnung jährlich Bericht erstattet. Am 12.1.2012 hat die ESMA ihren ersten Jahresbericht veröffentlicht. Im Fokus des Dokuments liegt die Evaluierung von Anhang I, der im Zuge der letzten Verordnungsnovelle neu hinzugefügt wurde und im Wesentlichen spezifische Berichts- und Offenlegungspflichten der Agenturen gegenüber der ESMA vorschreibt. Daneben beleuchtet der Bericht die Arbeit der zuständigen nationalen Behörden im Rahmen des Registrierungsprozesses, den alle in der EU tätigen Ratingagenturen mittlerweile durchlaufen müssen.