Mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf (RV 1648 d.B. XXIV GP) sollen in Österreich die Voraussetzungen zur Bildung eines Kreditinstitute-Verbundes geschaffen werden. Das Ziel dieser Bestimmung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Kreditinstitute durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und Synergieeffekten zu stärken.