§§ 3, 27 ZaDiG. Art 4, 52 Zahlungsdienste-RL 2007/64/EG .
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist Art 52 Abs 3 Zahlungsdienste-RL dahin auszulegen, dass er auch auf das Vertragsverhältnis zwischen einem Mobilfunkbetreiber als Zahlungsempfänger und seinen Privatkunden (Verbraucher) als Zahler Anwendung zu finden hat?