Im Dezember 2011 veröffentlichte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) ein Rundschreiben zu den in den §§ 39 Abs 2 und 39b (samt Anlage) BWG neu geregelten Vorschriften zu Vergütungspolitik und -praktiken. Ziel der neuen Regelungen zu Vergütungspolitik und -praktiken ist es, zu verhindern, dass durch falsche Anreize in der Vergütungsstruktur ein effektives Risikomanagement untergraben wird. Mitarbeiter sollen durch adäquate Vergütungsbestimmungen zu nachhaltigem und langfristigem Handeln bewogen werden. § 39b BWG und dessen Anlagen normieren die gesetzliche Grundlage für diese Vergütungsstrukturen. Kreditinstitute haben unter Berücksichtigung des Proportionalitätsgrundsatzes je nach Mitarbeiterkategorie die in der Anlage zu § 39b BWG normierten Grundsätze einzuhalten. Das nun vorliegende Rundschreiben der FMA erläutert Fragen rund um die Anwendung der neuen Bestimmungen. Im Detail werden folgende Bestimmungen näher erörtert: