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Zur Haftung für den telefonischen Vertrieb von "Dragon FX Garant"-Zertifikaten.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2012/1772ÖBA 2012, 67 Heft 1 v. 1.1.2012

§§ 871, 901, 1295 ABGB

§ 13 Z 4 WAG 1996.

Der OGH hat in zahlreichen Entscheidungen eine Verpflichtung verneint, die Anleger über das Insolvenzrisiko von Emittentin und Garantin des "Dragon FX Garant" aufzuklären, wenn dem Anleger der Werbe- bzw Informationsprospekt vorgelegen war und er die Kaufentscheidung (allein) aufgrund dieser Broschüre getroffen hatte. War der Anleger bloß auf telefonische Informationen angewiesen, so liegt der Fall anders.

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