Die vor dem Hintergrund instabiler Finanzmärkte erlassenen europarechtlichen Vorgaben der CRD II zum Liquiditätsrisikomanagement wurden mit der am 31.12.2010 in Kraft getretenen Liquiditätsrisikomanagement-Verordnung (LRMV) in das österreichische Recht übernommen. Inhalt der LRMV sind verschärfte Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement. Dieses stellt eine wichtige Grundlage für die finanzielle Stabilität von Kreditinstituten dar. Die FMA veröffentlichte im November 2011 ein Rundschreiben zur Klarstellung des generellen Anwendungsbereiches der LRMV sowie zur Konkretisierung ausgewählter Sonderthemen. Durch das Rundschreiben soll eine effektive und nachvollziehbare Einhaltung der LRMV gewährleistet werden.