Im Rahmen eines Berichts vom 22.10.2012 analysierte die EBA Pläne für eine Lockerung der Eigenmittelvorschriften bei der Retailkreditvergabe im Vergleich zu den Standardregeln des CRD IV-Kommissionsentwurfs. Eine KMU-Klausel soll demnach verhindern, dass Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen nach Inkrafttreten der strengen CRD IV/CRR-Regeln weiter zurückgehen. Die EBA führte in diesem Zusammenhang eine detaillierte Untersuchung der Effektivität der geplanten Erleichterungen und ihrer potentiellen Auswirkungen auf die Stabilität der Finanzmärkte durch.