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Zur Bekämpfung des Schätzwerts im Versteigerungsverfahren.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2012/1867ÖBA 2012, 784 Heft 11 v. 1.11.2012

§§ 142, 144, 145, 239 EO.

Eine beschlussmäßige Festsetzung des Schätzwerts ist auch nach Einwendungen der Parteien nicht mehr vorgesehen; daher besteht auch keine Rechtsmittelmöglichkeit gegen den Schätzwert; selbst unzulässig gefasste Beschlüsse über den Schätzwert sind unanfechtbar.

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