§ 1 FBSchVG.
Da die lastenfreie Abschreibung eines verpfändeten Grundstücks-teils zur Verringerung des Deckungsfonds führt, ist dafür die Zustimmung des Regierungskommissärs erforderlich.
OGH 20. 3. 2012, 5 Ob 200/11i
§ 1 FBSchVG.
Da die lastenfreie Abschreibung eines verpfändeten Grundstücks-teils zur Verringerung des Deckungsfonds führt, ist dafür die Zustimmung des Regierungskommissärs erforderlich.
OGH 20. 3. 2012, 5 Ob 200/11i