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Durchbrechung des Grundsatzes der Kapitalerhaltung auch bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund des Aktienerwerbs am Sekundärmarkt

AbhandlungenDr. Wolfgang SindelarÖBA 2012, 763 Heft 11 v. 1.11.2012

Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung 7 Ob 77/10i zwischen den Zeilen zu erkennen gegeben, dass der Grundsatz der Kapitalerhaltung auch dann durchbrochen wird, wenn Anleger Aktien am Sekundärmarkt - aufgrund der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Informationspflichten durch den Emittenten - erworben haben. Diese Rechtsgrundsätze hat der 6. Senat des Obersten Gerichtshofs in dessen Entscheidung 6 Ob 28/12d bestätigt. Der 6. Senat hat - im Einklang insbesondere mit der deutschen Judikatur - ausgesprochen, dass den Schadenersatzansprüchen der Anleger auch dann Vorrang gegenüber dem Kapitalerhaltungsgrundsatz zukommt, wenn die Aktienerwerbe am Sekundärmarkt stattfanden.

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