Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 26.9.2012 ein Rundschreiben mit dem Hinweis auf die nunmehr herausgegebenen (zusätzlichen) Auslegungs- und Anwendungshinweise der Deutschen Kreditwirtschaft zum Geldwäschegesetz veröffentlicht. Die zusätzlichen Anwendungshinweise waren notwendig geworden, da mit dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention neue Geldwäscheregelungen mit 1.3.2012 in Kraft getreten waren. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise sind sowohl mit dem deutschen Bundesministerium für Finanzen als auch der BaFin abgestimmt. Inhaltlich wird in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen vor allem auf die Ausgestaltung der Zuverlässigkeitsprüfung und verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eingegangen.