Gegenstand dieses Beitrages ist die Neuregelung der "privaten Grundstücksveräußerungen" durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012; diese Neuregelung ist größtenteils zum 1.4.2012 in Kraft getreten. Erörtert werden jene Befreiungsbestimmungen, die in der Beratungspraxis die größte Bedeutung haben. Dabei wird auf die aktuelle BMF-Info vom 3.9.2012, GZ BMF-010203/0402-VI/6/2012 eingegangen.