Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Vertragsklauseln, die den Hauptgegenstand des Vertrags beschreiben - Richterliche Kontrolle ihrer Missbräuchlichkeit - Ausschluss - Strengere einzelstaatliche Vorschriften, um dem Verbraucher ein höheres Schutzniveau zu gewähren.