Zur Relevanz der Aufgabenverteilung im Vorstand (board of directors) bzw zur Relevanz des Wissens um bestimmte (marktmanipulative) Vorgänge für die Verantwortlichkeit eines Vorstandsmitglieds nach § 9 Abs 1 VStG*)*)Hinweis des Bearbeiters: Vgl für einen anderen Vorstand der M Ltd das Erk 2009/17/0185 vom selben Tag (in dem die M Ltd als A Ltd bezeichnet wird). Auch dort ging es um die Aufgabenverteilung im Board und das daraus resultierende "Nicht-Wissen" eines Boardmitglieds. Zusätzlich finden sich in dem Erk zum einen Ausführungen zur Heilung von fehlerhaften Zustellungen im Ausland (§ 7 ZustellG), zum anderen bestätigt der VwGH, dass § 9 VStG gleichermaßen auf inländische und ausländische juristische Personen anzuwenden ist. Das hier abgedruckte Erk entspricht vom Sachverhalt her auch weitgehend dem - unten abgedruckten - Erk 2009/17/0168 vom selben Tag. Allerdings bestand ein (wesentlicher) Unterschied hinsichtlich der Kenntnis der einzelnen Vorstände von den Vorgängen. Im vorliegenden Fall wusste der Vorstand über die Vorgänge (trotz entsprechender Sorgfalt) nicht Bescheid, im unten abgedruckten Erk hingegen schon.
RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Karl StögerÖBA 2011/106ÖBA 2011, 666 Heft 9 v. 1.9.2011
§ 48a Abs 1 Z 2 lit c BörseG, § 48c BörseG, § 9 Abs 1 VStG.