Das Recht der Kapitalanlagepapiere steht vor tiefgreifenden Veränderungen, die von der internationalen Ebene her auf Österreich ausstrahlen werden. Sie sind durch die Stichworte "Verbücherung" und "Entmaterialisierung" gekennzeichnet, womit gemeint ist, dass der Anlagewert durch Buchungsvorgänge übertragen und in einem zweiten Schritt überhaupt nicht mehr wertpapiermäßig verbrieft wird. Der Kernpunkt des neuen Systems muss nach Ansicht des Verfassers die registermäßige Erfassung dieser neuen "Bucheffekten" sein, die Kernfrage ist dann die Öffentlichkeit und Publizität der zu erfassenden Daten. Die bisher vorliegenden bzw in Ausarbeitung befindlichen Regelwerke, die Unidroit-Konvention von 2009 und die Vorarbeiten zu einer EU-Richtlinie, schenken diesem Aspekt noch wenig Aufmerksamkeit.