vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Irrtumsanfechtung des Erwerbs von MEL-Zertifikaten

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2011/1732ÖBA 2011, 585 Heft 8 v. 1.8.2011

§§ 871, 922, 1304 ABGB

§ 383 UGB.

Die Abgrenzung von Motiv- und Geschäftsirrtum ist Frage des Einzelfalls. Fehlvorstellungen über die künftige Wert- und Kursentwicklung sind grundsätzlich Motivirrtümer; solche über immanente Begrenzungen des Verlustpotentials oder über die direkte Investition in Güter aber Geschäftsirrtümer. Nicht offensichtlich verkürzte oder marktschreierische Zusicherungen in der Werbebroschüre einer Bank über Wertpapiere gelten als vereinbart; ihr Fehlen begründet einen Geschäftsirrtum. Wer den Irrtum eines anderen adäquat versursacht, veranlasst ihn iSv § 871

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!