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Rundschreiben 6/2011 der BaFin zum neuen Produktinformationsblatt

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2011, 519 Heft 8 v. 1.8.2011

Die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben zu den Informationsblättern (Produktinformationsblatt - PIB) gem § 31 Abs 3a, 9 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) und § 5a WpDVerOV (Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisationsverordnung) veröffentlicht. Diese richten sich an alle Institute, die über eine gesetzliche Erlaubnis zur Anlageberatung verfügen.

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