Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 1) führte im vergangenen Jahr nicht nur zur Schaffung eines eigenen Verbraucherkreditgesetzes, sondern gab auch - als Teil des Projekts ABGB 2011 - Anlass zur Modernisierung des ABGB-Darlehensrechts 2). Während sich die Änderungen im ABGB im Wesentlichen darauf beschränken, Entwicklungen in Vertragspraxis und Rsp nachzuvollziehen 3), führte das VKrG zu bedeutenden Neuerungen im Recht der Verbraucherkredite. Der vorliegende Beitrag widmet sich der bislang nicht näher erörterten Frage zivilrechtlicher Rechtsfolgen der Verletzung der in § 7 VKrG normierten Pflicht des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers. Insbesondere soll untersucht werden, ob und gegebenenfalls welche schadenersatz- und irrtumsrechtlichen Konsequenzen die Verletzung der Pflicht, den Verbraucher auf die fehlende Kreditwürdigkeit hinzuweisen, nach sich zieht.