Während unter Basel II potenzielle Marktwertverluste aus der Neubewertung von Kreditexposures (CVA-Risiko) nicht mit Kapital zu unterlegen sind, schließt Basel III nun diese Lücke mittels zusätzlicher Kapitalvorschriften. Im Zuge der Finanzkrise waren ungefähr zwei Drittel aller Verluste auf solche Bewertungsänderungen zurückzuführen.