Einlagengeschäft der Verwaltung fremder Gelder auch bei bedingtem Rückzahlungsanspruch. Zur Eignung bzw Nichteignung einer Anfrage bei der Aufsichtsbehörde (hier: BMF) als Erfüllung der in § 5 Abs 2 VStG angeordneten Verpflichtung, sich über die Rechtslage zu informieren.*)*)Hinweis des Bearbeiters: Vgl weiters das Erk vom selben Tag mit der GZ 2006/17/0007, das ein weiteres Vorstandsmitglied der Gesellschaft betraf.
RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Karl StögerÖBA 2011/103ÖBA 2011, 423 Heft 6 v. 1.6.2011