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Zu den Erkundigungspflichten des Treuhänders.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RAA Mag. Markus KellnerÖBA 2011/1721ÖBA 2011, 416 Heft 6 v. 1.6.2011

§§ 915, 1002, 1295, 1299 ABGB

§ 277 UGB.

Der Treuhänder darf Risiken für den oder die Treugeber nicht erhöhen. Veräußert der Treuhänder das Treugut und kreditiert dem Erwerber den (wenngleich angemessenen) Kaufpreis, so treffen den Treuhänder besondere Erkundigungspflichten hinsichtlich der Bonität des Erwerbers.

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