Die Novelle zum Finalitätsgesetz tritt am 30.6.2011 in Kraft. Wesentliche Mängel des Gesetzes bleiben dennoch bestehen. Sie lassen sich aber durch eine richtlinienkonforme Interpretation beheben, die den angestrebten Schutz der Stabilität von Zahlungssystemen bzw Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen vor Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Teilnehmers berücksichtigt.