Durch das Richtlinienpaket CRD II (2009/111/EG, 2009/83/EG, 2009/27/
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EG) wurde die CRD (Bankenrichtlinie) grundlegend überarbeitet. Neben Änderungen in den Bereichen des Großveranlagungsregimes und Verbriefungen wurde ua auch ein neuer Rechtsrahmen für die Anerkennung hybrider Finanzinstrumente als Kernkapital geschaffen. Die nationale Umsetzung von CRD II in Deutschland erfolgte durch das Umsetzungsgesetz vom 24.11.2010, BGBl I, S 1592.