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Zur Schlüssigkeit der Anfechtungsklage

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2011/1717ÖBA 2011, 348 Heft 5 v. 1.5.2011

§§ 30, 31, 43 KO

§§ 182a, 226 ZPO.

Der Kläger muss die Nachteiligkeit des angefochtenen Rechtsgeschäfts behaupten und beweisen. Wird bei Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO die Nachteiligkeit oder der Quotenschaden nicht behauptet, ist die Klage unschlüssig. Die Unschlüssigkeit der Anfechtungsklage kann auch nach Ablauf der Frist des § 43 Abs 2 KO behoben werden.

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