Einleitend erfolgt eine Darstellung der in Österreich geltenden Rechtslage, soweit sie die Zulässigkeit der Sammlung von Bonitätsdaten über Verbraucher betrifft. Speziell untersucht werden dabei die durch das 2010 erlassene Verbraucherkreditgesetz bewirkten Neuerungen. Das neue Verbraucherkreditrecht setzt zwar das Bestehen von Bonitätsdatensammlungen ausdrücklich voraus, es fehlen jedoch nach wie vor ausreichend determinierte gesetzliche Festlegungen über die Voraussetzungen und näheren Bedingungen für die Führung von Bonitätsdatenbanken. Dieser Zustand hat zu zahlreichen Beschwerden von Verbrauchern an die Datenschutzkommission und die Gerichte geführt. Im zweiten Teil der Ausführungen werden daher detaillierte Vorschläge dafür gemacht, welche Regelungen ein allfälliges neues Gesetz über die Führung von Bonitätsdatenbanken enthalten sollte.