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Einem nicht pflichtteilsberechtigten Erben steht kein Auskunftsrecht gegen die Bank zu.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2011/1708ÖBA 2011, 267 Heft 4 v. 1.4.2011

§ 38 BGW.

Das Recht des Bankkunden auf Auskunft gegenüber dem Kreditinstitut steht nach seinem Tod erst der Verlassenschaft, dann dem eingeantworteten Erben zu. Einem nicht pflichtteilsberechtigten Erben steht kein Auskunftsrecht zu, damit er ohne Inventarisierung das Haftungsrisiko einer Erbantrittserklärung abschätzen kann.

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