Mit Basel III wird ab 2013 ein neues Kapitalregime Platz greifen. Dieses neue Kapitalregime umfasst Änderungen im Hinblick auf die qualitativen Merkmale anrechenbaren Kapitals, Änderungen im Hinblick auf die erforderlichen Quantitäten an anrechenbarem Kapital, ein neues Abzugsregime, neue Kapitalpuffer sowie eine Leverage Ratio. Die Neuerungen sind also umfassender Natur. Diese Änderungen sollen im Rahmen der Capital Requirements Directive IV (CRD IV) in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden.