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ESMA verlängert Frist zur Fertigstellung der Durchführungsmaßnahmen zur AIFM Richtlinie

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2011, 207 Heft 4 v. 1.4.2011

Da die AIFM (Alternative Investment Funds Managers) Richtlinie aller Voraussicht nach nicht vor Juni 2011 in Kraft treten wird, hat die ESMA nun die Frist für die geplanten Durchführungsmaßnahmen ebenfalls um zwei Monate verlängert. Die endgültigen Vorschläge der ESMA

Seite 207


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