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Der neue "Wertpapiervermittler" gem § 2 Abs 1 Z 15 WAG 2007

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementSylvia StockÖBA 2011, 207 Heft 4 v. 1.4.2011

Die Bundesregierung hat einen Ministerialentwurf zur Einführung des "Wertpapiervermittlers" gem § 2 Abs 1 Z 15 WAG 2007 veröffentlicht. Hintergrund des Entwurfs zur Gesetzesänderung war eine Entschließung des Nationalrates zur Reformierung des Systems der Anlageberatungsberufe vom 10.12.2008. Insbesondere sollte das Berufsbild des "Finanzdienstleistungsassistenten" (FDLA) überarbeitet werden. Nach bisheriger Rechtslage durften "Finanzdienstleistungsassistenten" gem § 2 Abs 1 Z 15 WAG 2007 iVm § 2 Abs 1 Z 14 GewO als freiberufliche/gewerbliche Vermittler von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierprodukten für konzessionierte inländische Banken, Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen (WPF) und Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) tätig werden. Mit dem Gesetzesentwurf wird nun der FDLA durch den sogenannten "Wertpapiervermittler" ersetzt, wodurch es zu entsprechenden Änderungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 2007) und der Gewerbeordnung (GewO 1994) kommt. Der Wertpapiervermittler ist künftig ein reglementiertes Gewerbe und darf ausschließlich für (maximal 3) Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig werden. Für den gewerblichen Vermögensberater gem § 136a GewO 1994 entfällt ebenfalls die Möglichkeit der Ausübung der bisher als freies Gewerbe auszuführenden Tätigkeit des FDLA. Möchte ein gewerblicher Vermögensberater in Zukunft die Tätigkeit eines Wertpapiervermittlers ausüben, so ist ein Nachweis über die notwendige Befähigung erforderlich.

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