§ 905a ABGB
Art 1 ff, 41 WechselG.
Aus einem Euro-Wechsel kann auch dann auf Zahlung inländischer Währung geklagt werden, wenn das Grundgeschäft eine Fremdwährungsschuld begründet.
§ 905a ABGB
Art 1 ff, 41 WechselG.
Aus einem Euro-Wechsel kann auch dann auf Zahlung inländischer Währung geklagt werden, wenn das Grundgeschäft eine Fremdwährungsschuld begründet.