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Die Bestimmung des § 879 Abs 3 ABGB schützt nur die Vertragspartner.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2011/1701ÖBA 2011, 203 Heft 3 v. 1.3.2011

§ 879 Abs 3 ABGB

§ 29 KSchG.

Die Bestimmung des § 879 Abs 3 ABGB schützt nur die Vertragspartner des AGB-Verwenders, aber keine vertragsfremden Dritten.

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