Nach dem Tod eines Bankkunden besteht in zahlreichen Fällen Informationsbedarf der Hinterbliebenen im Hinblick auf dessen bei Kreditinstituten gehaltenen Vermögenswerte. Es taucht deshalb regelmäßig die Frage auf, wer, in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage vom Kreditinstitut diesbezüglich Auskunft verlangen kann. Neben diesen materiell-rechtlichen Aspekten der Auskunftspflicht erörtert der Beitrag auch den Weg ihrer prozessualen Durchsetzung.