vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Liegenschaftsübergabe mit Wohnrecht der Veräußerer - Erwerberhaftung nach § 1409 ABGB?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenAndreas RiedlerÖBA 2011/1681ÖBA 2011, 53 Heft 1 v. 1.1.2011

§ 1409 ABGB.

Ein den Veräußerern eingeräumtes Fruchtgenussrecht an einer Wohnung kann nur dann als beim Veräußerer verbliebenes Vermögen berücksichtigt werden, wenn es einen im Vergleich zur übergebenen Liegenschaft nicht unerheblichen Wert bildet, welcher überdies auch einer exekutiven Verwertung zugänglich ist. Tilgung der Verbindlichkeiten des Veräußerers durch den Erwerber reduziert dessen Haftungsgrenze genauso wie befreiende Schuldübernahme; ob auch die bloße Existenz pfandrechtlich sichergestellter Forderungen haftungsreduzierend wirkt, bleibt (neuerlich) offen. Passiva sind für die Frage der Anwendbarkeit des § 1409 ABGB nicht zu berücksichtigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!