Der vertraglich gebundene Vermittler stellt eine für die Praxis im Finanzdienstleistungssektor durchaus relevante Größe dar. Durch die Regelungen der MiFID hielt er auch Einzug in den Bereich der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit. Die einschlägigen Bestimmungen werden aber von europäischen Aufsichtsbehörden in der Praxis trotz des ursprünglichen Ziels der Maximalharmonisierung durch die MiFID unterschiedlich ausgelegt. Diese Unterschiede werden hier analysiert und vor dem Hintergrund einer richtlinienkonformen Auslegung aufgelöst.