Das aufsichtsrechtliche, mit Eigenmittel zu unterlegende Risiko der Säule I wird durch das Bankwesengesetz (BWG) definiert und beinhaltet das Kredit- und das Marktrisiko (inklusive Abwicklungsrisiko) sowie das Operationelle Risiko. Es soll eine Aussage über die Säule I-Risikosituation - Eigenmittelunterlegungspflicht gem. § 22 BWG - getroffen werden, die einerseits das Kreditinstitut in einer isolierten Betrachtung (z.B. Erste Bank AG) und andererseits das Kreditinstitut als übergeordnete Mutter von in- und ausländischen Tochterinstituten (z.B. Erste Group) in den Fokus der Analyse rückt. Im Bereich der Konzerne blieb zum zweiten Quartal 2011 das zu unterlegende Risikopotential konstant, die Eigenmittel hingegen erhöhten sich, was in einer höheren Kernkapitalquote zum Ausdruck kam. Ähnlich verhielt es sich im Bereich des Großveranlagungs-Klumpenrisikos, da bei konsolidierten Großveranlagungen höhere aufsichtsrechtliche Gewichte anzuwenden waren. Diese Ergebnisse lassen sich aus den Meldedaten des Ordnungsnormenausweises ableiten, die aus dem Vergleich österreichischer Banken auf Einzelinstituts- mit der Konzernebene resultierten.