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Verpflichtung aller an dasselbe Zentralinstitut angeschlossenen Primärbanken zur Teilnahme am selben Liquiditätsverbund nicht zwingend argumentierbar.*)*)Hinweis des Bearbeiters: Vgl auch das drei weitere Primärbanken betreffende Erk GZ 2009/17/0210 vom selben Tag, das in der Begründung auf das hier abgedruckte Erk verweist.

RechtsprechungÖffentlich-Rechtliche EntscheidungenÖBA 2011/113ÖBA 2011, 837 Heft 11 v. 1.11.2011

§ 25 Abs 13 BWG idF BGBl I 2007/108

§ 39 BWG

§ 70 Abs 4 Z 1 BWG

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