Verpflichtung aller an dasselbe Zentralinstitut angeschlossenen Primärbanken zur Teilnahme am selben Liquiditätsverbund nicht zwingend argumentierbar.*)*)Hinweis des Bearbeiters: Vgl auch das drei weitere Primärbanken betreffende Erk GZ 2009/17/0210 vom selben Tag, das in der Begründung auf das hier abgedruckte Erk verweist.
RechtsprechungÖffentlich-Rechtliche EntscheidungenÖBA 2011/113ÖBA 2011, 837 Heft 11 v. 1.11.2011