Zu den Veröffentlichungspflichten des Jahresfinanzberichts einer auf Jersey registrierten, an der Wiener Börse notierenden Gesellschaft.*)*)Hinweis des Bearbeiters: Vgl auch die ähnlichen Erk vom selben Tag, GZ 2010/17/0204 und 0205, die andere außenvertretungsbefugte Organe der M Ltd betrafen.
RechtsprechungÖffentlich-Rechtliche EntscheidungenÖBA 2011/111ÖBA 2011, 833 Heft 11 v. 1.11.2011