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Zu den Veröffentlichungspflichten des Jahresfinanzberichts einer auf Jersey registrierten, an der Wiener Börse notierenden Gesellschaft.*)*)Hinweis des Bearbeiters: Vgl auch die ähnlichen Erk vom selben Tag, GZ 2010/17/0204 und 0205, die andere außenvertretungsbefugte Organe der M Ltd betrafen.

RechtsprechungÖffentlich-Rechtliche EntscheidungenÖBA 2011/111ÖBA 2011, 833 Heft 11 v. 1.11.2011

§ 85 Abs 1

§ 85 Abs 3

§ 82 Abs 4

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