Spektakuläre Entscheidungen in Österreich wie in Deutschland haben gezeigt, dass Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsrecht insofern in einem Spannungsverhältnis stehen, als sie gegenteilige Rechtsfolgen anordnen. Der Beitrag versucht die Gründe für diese Kollisionen zu identifizieren und darzustellen, wie die Normkonflikte zu lösen sind. Es soll aber auch gezeigt werden, dass Kapitalmarktrecht Schutzlücken des Gesellschaftsrechts schließen oder zumindest de lege ferenda als Vorbild dienen kann.