Vor dem Hintergrund stark volatiler Aktienmärkte wirbt die ESMA für ein europaweit einheitliches Vorgehen gegen missbräuchliches Verhalten der Marktteilnehmer bei der Durchführung von Leerverkäufen. Sie verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die einschlägigen Regelungen der Market Abuse Directive (MAD), die bspw die Verbreitung irreführender Informationen zu Finanzinstrumenten verbietet.