Die EZB hat auf zweifache Weise ihre bisherigen Grundsätze einer stabilitätsorientierten Politik aufgegeben - durch eine Absenkung ihrer Anforderungen an die Beleihungssicherheiten sowie durch den Ankauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt. Seit dem 3. Mai 2010 können griechische Staatsanleihen unabhängig von der externen Bewertung durch Rating-Agenturen zur Refinanzierung eingereicht werden. Auf Beschluß des EZB-Rats wurde am 10. Mai 2010 mit dem Ankauf griechischer, portugiesischer und irischer Anleihen durch die Notenbanken Deutschlands, Frankreichs und Italiens begonnen. Konkret verstoßen die Maßnahmen zumindest inhaltlich gegen eine Reihe von gemeinschaftlichen Grundsätzen, so beispielsweise gegen die Verbote des finanziellen Beistands (Art. 125 AEUV) und der monetären Finanzierung von Staatshaushalten (Art. 123 Abs. 1 AEUV).