Infolge der CRD II (Richtlinie 2009/111/EG) wurden die bestehenden Regelungen für Großveranlagungen der Richtlinie 2006/48/EG geändert, darunter auch Ausnahmeregelungen für kurzfristige Forderungen.
Infolge der CRD II (Richtlinie 2009/111/EG) wurden die bestehenden Regelungen für Großveranlagungen der Richtlinie 2006/48/EG geändert, darunter auch Ausnahmeregelungen für kurzfristige Forderungen.