Das Bundesministerium für Finanzen hat am 19.7.2010 einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten (E-Geldgesetz 2010) im Parlament eingebracht. Der Gesetzesentwurf soll die Richtlinie 2009/110/EG vom September 2009 umsetzen.